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Zutritt unter 18 Jahren?
Der Mensakeller Wismar (Club | Disco | Lounge) regelt die Einlasskriterien entsprechend des Jugendschutzgesetzes ( JuSchG). Laut §5 Abs. 1 des JuSchG darf "...die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ... bei Jugendlichen ab 16 Jahren bis unter 18 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet..." werden. Einverständniserklärungen bilden eine Ausnahme.
Veranstaltungen in der Woche (Montag bis Freitag):
Wenn Ihr länger als 24 Uhr bleiben wollt, müsst Ihr das Formular ausgefüllt mitbringen.
Download Vereinbarung zum Jugendschutzgesetz (Personenberechtigung) (PDF)
Veranstaltungen am Samstag:
Grundsätzlich gewähren wir Samstags den Zutritt erst ab 18 Jahren.
Auch eine Einverständniserklärung bildet keine Ausnahme.
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